Zahnerhaltung

Zur Zahnerhaltung gehören alle Maßnahmen, um einen erkrankten / geschädigten Zahn zu versorgen, die Krankheitsursachen zu beseitigen und vorhandene Defekte zu reparieren, d.h. seine äußere Form wieder herzustellen. Defekte können kariöse Löcher, Bruch- und Abnutzungsstellen sein. Des weiteren können Erkrankungen des Zahnnerven und seiner Verankerung im Kieferknochen behandlungsbedürftig sein.

Wurzelkanalbehandlung

Unter Wurzelbehandlung fasst man die Maßnahmen zusammen, die in Folge eines unwiederbringlich erkrankten oder abgestorbenen Zahnnerven notwendig werden, um den Zahn trotzdem langfristig zu erhalten.

Dafür muss der Nerv oder seine Überreste aus dem Hohlraum im Inneren des Zahnes vollständig entfernt und die durch eingedrungene Bakterien verursachte Infektion wirksam bekämpft werden. Je nach Ausformung des Hohlraumes in den Wurzeln der Zähne (Wurzelkanäle), dem Ausmaß der „Verseuchung“ im Zahninneren und des Übergreifens der Infektion auf den umliegenden Kieferknochen ist diese Behandlung unterschiedlich arbeits- und zeitaufwändig. Besonders schwierig gestaltet sich die weitestgehende Beseitigung der bakteriellen Infektion, da die Keime tief in die feinsten Seitenkanäle eindringen. Eine Möglichkeit zur Erhöhung des Behandlungsefolges ist die auch in unserer Praxis angewendete antimikrobielle photodynamische Lasertherapie.

Zeigen die Maßnahmen Erfolg, muss der Hohlraum abschließend möglichst vollständig ausgefüllt und der Zugang dicht verschlossen werden.

Der Erfolg einer Wurzelbehandlung zeigt sich erst nach einem längeren Zeitraum von ca. einem Jahr und ist nicht in jedem Falle sicher. Die Erfolgswahrscheinlichkeit hängt aber entscheidend von der Qualität der Behandlung ab.

Sollte es zu einer pathologischen Knochenreaktion um die Wurzel(n) des behandelten Zahnes kommen, verspricht auch nach Jahren eine Revision der Wurzelbehandlung  Erfolg. So kann in vielen Fällen ein chirurgischer Eingriff (Wurzelspitzenresektion) vermieden werden. Persistierende Knochenauflösungen als Ausdruck einer chronsich- entzündlichen Reaktion um Wurzelspitzen herum belasten den gesamten Körper und können auch negative Fernwirkungen (“Zahnherd”) haben.

Füllung/Inlay/Krone

Ist erstmal ein Defekt vorhanden, stellt sich schnell die Frage nach dem geeigneten Füllungsmaterial, um diesen zu versorgen. Von der gesetzlichen Krankenversicherung wird praktisch nur die Basisversorgung bezahlt, das ist im Seitenzahnbereich i.d.R. die Amalgamfüllung und im Frontzahnbereich eine einfache Kunststofffüllung.

Amalgamfüllungen werden seit vielen Jahrzehnten eingesetzt und haben sich rückblickend nach Ansicht vieler Zahnärzte im wesentlichen bewährt. Ihre Vorteile sind, daß sie sich schnell und unkompliziert legen lassen, Verarbeitungsfehler kaum eine Rolle spielen und vor allem recht preisgünstig sind. Nachteile sind schlechte Dimensionsstabilität und Korrosionsanfälligkeit. Nicht ganz ohne Grund ist Amalgam, das ist im wesentlichen eine Silber – Quecksilber – Verbindung ist (weiterhin sind Zinn, Kupfer und Zink enthalten), in den letzten Jahren als Füllungswerkstoff wiederholt in Frage gestellt worden. Ursache war und ist die Tatsache, das entsprechend Größe und Anzahl der Füllungen kontinuierlich (anorganisch gebundenes) Quecksilber freigesetzt wird. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, daß dieses durch im Darm vorhandene Bakterien in hochgiftiges organisches Quecksilber umgewandelt wird, welches dann Organismus und Darmflora schädigt bzw. sich in verschiedenen Geweben und Organen anreichert. Des weiteren geben Amalgamfüllungen, verstärkt z.B. beim Zähneputzen, Einwirkung von Säuren und Temperaturwechseln, Quecksilberdampf ab, der über die Lunge in den Körper aufgenommen wird. (ausführliche Informationen: www.oeko-netzwerk.de/Amalgam).

So gab man selbst im sonst zurückhaltenden Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schon vor Jahren die Empfehlung, bei Schwangeren, Stillenden, Kleinkindern und Nierengeschädigten auf diesen Werkstoff zu verzichten.

* ….. die Alternativen

Seit Jahrzehnten haben sich Gussfüllungen (Inlays) aus i.d.R. sehr gut verträglichen hochgoldhaltigen Legierungen bewährt, die nach wie vor von vielen Kollegen bevorzugt werden. Wenn man ganz auf Metall im Mund verzichten möchte und besonderen Wert auf eine gute Ästhetik legt, bieten sich keramische Inlays an, die seit Anfang der 90′er Jahre zur vermehrten Anwendung kommen .  Mit Kramikinlays können optimale ästhetische Ergebnisse erziehlt werden; in der Haltbarkeit stehen sie den Goldinlays nur gernigfügig nach, ihre Härte ist dem des Zahnschmelzes angepasst.

Mir zunehmender Größe des Defektes erhöht sich auch der Rekonstruktionsbedarf; der Übergang vom Inlay zur sogenannten Teilkrone ist dabei fließend. Die finale Versorgung bei stark zerstörten und auch oft wurzelbehandelten Zähnen ist die Krone. Trotzdem sollte immer so viel wie möglich der noch vorhandenen Zahnhartsubstanz erhalten bleiben.

In unserer Praxis werden Keramikinlays, -teilkronen und – vollkronen direkt am Patienten mit dem CEREC System gefertigt. Es ermöglicht eine gut untersuchte hohe Präzision, Haltbarkeit und Ästhetik.

Die Materialeigenschaften von Füllungskunststoffen wurden ebenfalls seitdem soweit verbessert, dass mit ihnen kleinere Defekte im Seitenzahnbereich im Mehrschichtverfahren kunstgerecht versorgt werden können. Hier wie auch bei größeren Defekten im Frontzahnbereich steht die sehr gute Ästhetik im Vordergrund. Selbst abgebrochene Ecken von Frontzähnen lassen sich ideal rekonstruieren.

Sowohl für Inlays als auch für Mehrschichtfüllungen fallen Eigenkosten an, für Inlays ca. 300 bis 500 und für die Kunststofffüllungen, je nach Aufwand und Zeitdauer, zwischen 30 und 100 Euro an. Gesetzlich Versicherte erhalten auch für vollkeramische Teil- und Vollkronen einen Zuschuss für die sogenannte Regelversorgung, entsprechend variiert der Selbstbehalt in Abhängigkeit vom Bonusheft.